Preisgestaltung

Kategorie: Medien, Werbung – am 01. Juli 2008

Stellen Sie sich vor, Sie betreten eine Metzgerei. Sie treten an die Warenauslage, in Höhe der belegten Brötchen, und lächeln die Wurstfachverkäuferin an. Stellen Sie sich weiter vor, Sie wären auf dem Weg zur Arbeit, würden einen edlen Anzug und eine Aktentasche aus feinem Nappaleder tragen. Und nun der Dialog:

Sie: „Guten Morgen, junge Frau. Ich hätte gern zwei belegte Brötchen. Das eine mit Trüffelleberwurst und das andere mit Putenbrust.“
Wurstfachverkäuferin: „Trüffelleberwurst und Putenbrust, gern. Da Sie zwei Zutaten gewählt haben, die auf Geschmack schließen lassen, und Sie elegant gekleidet sind, verraten Sie mir bitte einmal Ihr Jahresgehalt (brutto)?“
Sie: stotternd „Ja, aber … naja, so etwa 80.000 EUR, und ein Firmenwagen. Wieso?“
Wurstfachverkäuferin: „Sehen Sie, das spielt eine große Rolle. Ich ziehe Ihr Jahresgehalt zur Berechnung des Verkaufspreises der Brötchen heran.“
Sie: „Wieso denn das? Ich würde mir die Brötchen auch kaufen, wenn ich weniger Geld verdienen würde!“
Wurstfachverkäuferin: „Das mag sein, aber es ist ja nicht der einzige Faktor, der einfließt. Wo haben Sie denn vor, die Brötchen zu essen?“
Sie: irritiert„Auf dem Weg zur Arbeit, in der Tram.“
Wurstfachverkäuferin: wissend „Ah, ja. Essen Sie die Brötchen allein, oder teilen Sie sie mit jemandem?“
Sie: leicht ärgerlich „Ich esse sie allein. Es muss ja schließlich bis zum Mittagessen reichen. Aber wieso …“
Wurstfachverkäuferin: belehrend „… wieso ich das frage? Nun, das ist ganz einfach. Wir müssen uns natürlich positionieren. Nicht jeder darf einfach so in jeder Umgebung unsere Brötchen essen – und schon gar nicht teilen. Je besser Sie verdienen, desto mehr bezahlen Sie natürlich auch für das Brötchen. Essen Sie es beispielsweise zur Hälfte in der Tram und zur Hälfte im Park während der Mittagspause, erhöht sich der Preis natürlich abermals. Auch, dass Sie das Brötchen auf deutschem Boden essen, kommt Ihnen zu Gute – stellen Sie sich vor, Sie nähmen die Brötchen mit nach Miami und würden sie am Strand unter Palmen essen … das würde die Qualität des Essens dramatisch erhöhen! Freuen Sie sich – würden Sie das Brötchen außerdem noch teilen, hätte ich noch eine Reihe Fragen über Ihren Esspartner gestellt. So sind Sie sofort fertig.“
Sie: „Tatsächlich?“
Wurstfachverkäuferin: „Tatsächlich. So sieht es die Verkaufspreisempfehlung vom Bund der Brötchenschmierer vor.“

Dieser Dialog erscheint haarsträubend absurd. Ähnlich absurd erscheint es mir jedoch, wenn ein Designer nicht nur seine Leistung abrechnet, sondern in die Preisgestaltung etwas einfließt, wie z.B. ob der Kunde es sich leisten kann und bei welchen Agenturen er bisher angefragt hat (ergo: wieviel Geld er bereit ist, auszugeben). Bei großen Kunden wie global operierenden Konzernen oder Gruppen verstehe ich uneingeschränkt, dass es ein Unterschied ist, ob ich ein Logo oder eine Gestaltung national oder international verwende. Ähnlich absurd scheint mir das Preismodell der großen Bildagenturen wie Corbis oder gettyimages. Hier erhält der Fotograf letzendlich einen Bruchteil der durch die Bildagentur verlangten Lizenzgebühren, deren Höhe jedoch nicht selten durch Parameter wie Dauer und Häufigkeit der geplanten Verwendung, Medium, Zielgruppe, Region und Auflösung bestimmt wird.

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4 Kommentare »

  1. Sicherlich ist der Ansatz manchmal falsch. Aber im Gegensatz zum Wurstverkäufer verkauft der Designer nicht unbedingt Einheitsware. Bei Stockdesigns sollte der Preis natürlich fix sein, aber große Kunden haben in der Regel höhere Ansprüche, was sich wiederum im Preis niederschlägt.
    Hätte der Beispielkunde nur nach einem belegten Brötchen gefragt, würde der Preis dann auch von der Qualität des Brötchens abhängig sein, also dem Anspruch des Kunden. Mit einer Schreibe Käse wird es billiger, als mit Trüffelbelag.

    Kommentar von Stefan — am 8. Juli 2008 um 19:38

  2. @Stefan: Da hast Du absolut Recht. Aber das ist ja genau, was ich meinte: Leistung und Qualität dürfen den Preis bestimmen – und nichts anderes.

    Kommentar von Stefan Nitzsche — am 9. Juli 2008 um 21:52

  3. Die Geschichte ist lustig, hat aber mit der Realität nichts zu tun. Es geht bei Designleistungen um Nutzwert. Und der ist z.B. für ein Corporate Design für eine Bäckerei um die Ecke niedriger, als bei einem Konzern. Die Tatsache, dass sich viele Kunden (und auch Designer) nicht mit dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) auskennen, ist kein Grund für die Annahme, das UrhG könnte irren. Schon im UrhG wird zwischen der reinen Erstellungsleistung und der späteren Verwertung unterschieden. Hinzu kommt der Faktor “angemessene Schöpfungshöhe”. Nur wenn diese Schöpfungs- oder Gestaltungshöhe erreicht ist, kommt das UrhG zum tragen. Für das Brötchen sieht es also schlecht aus…

    Beste Grüße, Jörg

    Kommentar von Jörg Morsbach — am 2. Oktober 2008 um 17:11

  4. I’m somewhat certain they’ll be informed a lot of new stuff right here than any one else!

    Kommentar von Angelo — am 19. Mai 2011 um 12:55

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